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   OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06   

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https://dejure.org/2006,14077
OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,14077)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2006 - 8 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,14077)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2006 - 8 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,14077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Steuerberater; Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 31 Abs. 1 Nr. 1 WPVS; § 46 WPVS
    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerks (Wirtschaftsprüfer und Buchhalter); Befreiung auf Grund des Bestehens einer privaten Alterssicherung in Form von Lebensversicherungen; Verfassungsmäßigkeit einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 I; ; GG Art. 14 I; ; GG Art. 2 I; ; GG Art. 3 I; ; StBVS § 31; ; WPVS § 31; ; WPVS § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerks (Wirtschaftsprüfer und Buchhalter); Befreiung auf Grund des Bestehens einer privaten Alterssicherung in Form von Lebensversicherungen; Verfassungsmäßigkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten als Folge der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Beschl. v. 29.1.1991 - 1 C 11/89 - BVerwGE 87, 324 ff.; Senatsurteil v. 26.3.1990 - 8 A 33/88 -, jeweils m. w. N.).

    Die Satzung eines Versorgungswerkes hat deshalb auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds Rücksicht zu nehmen, und zwar dergestalt, dass bei bereits zuvor anderweitig versorgten Mitgliedern eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden ist (BVerwG, Beschl. vom 29.1.1991, a.a.O., vom 30.8.1996 - 1 B 29/96 -, NJW-RR 1997, 312 f., und vom 23.3.2000 - 1 B 15/00 -, NJW-RR 2001, 785 f., jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01

    Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Ist - was auch von dem Kläger anerkannt wird - seine Einbeziehung in ein berufsständisches Versorgungswerk grundsätzlich zulässig, so steht dem Normgeber bei der Regelung der von dem Kläger geltend gemachten Befreiungstatbestände ein besonders weiter Spielraum zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung erreicht sind (BVerwG, Urt. v. 23.1.2002 - 6 C 9/01 -, NJW 2002, 2193 ff.; Senatsbeschl. v. 7.2.2006 - 8 LA 118/05 - und sowie Senatsurteile v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 - und v. 26.3.1990, a. a. O, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Ihm steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Laufe seines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versorgungspflichttatbestände auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 1776/97 -, SozR 4 - 2600 § 6 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 8 LA 118/05

    Berufsständische Versorgung; Heraufsetzung des Renteneintrittsalters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Ist - was auch von dem Kläger anerkannt wird - seine Einbeziehung in ein berufsständisches Versorgungswerk grundsätzlich zulässig, so steht dem Normgeber bei der Regelung der von dem Kläger geltend gemachten Befreiungstatbestände ein besonders weiter Spielraum zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung erreicht sind (BVerwG, Urt. v. 23.1.2002 - 6 C 9/01 -, NJW 2002, 2193 ff.; Senatsbeschl. v. 7.2.2006 - 8 LA 118/05 - und sowie Senatsurteile v. 26.2.1997 - 8 L 4716/95 - und v. 26.3.1990, a. a. O, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.1995 - 1 B 99.95

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Vermögensdispositionen, die erst nach Erkennbarkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk getroffen werden, begründen jedoch keinen Vertrauenstatbestand, der die mit der Pflichtmitgliedschaft verbundene Beitragslast als unzumutbar erscheinen lässt (BVerwG, Beschl. v. 23.10.1995 - 1 B 99/95 -, m. w. N.).
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Der Abschluss und die Aufrechterhaltung einer privaten Lebensversicherung muss von dem Satzungsgeber schon deshalb nicht den genannten Alterssicherungsformen gleichgestellt werden, weil bereits der Abschluss einer solchen Lebensversicherung und die Beitragsberechnung, aber auch der Umfang der Leistungen sich grundlegend von den entsprechenden Regelungen für die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.4.1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Soweit demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. Dezember 2000 (- 1 C 11/00 -, DVBl. 2001, 741 ff.) davon ausgeht, dass Regelungen über die Beitragshöhe in einem berufsständischen Versorgungswerk auch die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Berufsausübung berühren können, ergibt sich - wie aus den folgenden Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deutlich wird - vorliegend im Ergebnis keine andere Beurteilung; auch danach ist die Beitragspflicht des Klägers nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 113/03 -, NVwZ-RR 2005, 297 f., m. w. N.), der der Senat folgt (vgl. das o.a. Urteil v. 26.3.1990), ist durch die Einführung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und der damit verbundenen Beitragspflicht der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG schon nicht tangiert.
  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Die Satzung eines Versorgungswerkes hat deshalb auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds Rücksicht zu nehmen, und zwar dergestalt, dass bei bereits zuvor anderweitig versorgten Mitgliedern eine unzumutbare Überversorgung zu vermeiden ist (BVerwG, Beschl. vom 29.1.1991, a.a.O., vom 30.8.1996 - 1 B 29/96 -, NJW-RR 1997, 312 f., und vom 23.3.2000 - 1 B 15/00 -, NJW-RR 2001, 785 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06
    Die in der Übergangsbestimmung des § 46 WPVS enthaltene Beitragsbefreiung zu Gunsten der Wirtschaftsprüfer, die im Zeitpunkt der Errichtung des beklagten Altersversorgungswerks oder des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über den Beitritt von Niedersachsen zu dieser Versorgungseinrichtung bereits als Wirtschaftsprüfer niedergelassen waren, rechtfertigt sich aus dem besonderen Vertrauensschutz für Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes, die bereits vor dem In-Kraft-Treten der Mitgliedsverpflichtung anderweitige Altersvorsorgemaßnahmen getroffen haben und danach gleichsam ohne ihr Zutun mit der Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundenen Beitragspflicht "überzogen" würden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23.1.1970 - 1 B 11.69 -, Buchholz 418.01 Nr. 10, vom 23.12.1992 - 1 B 57.92 -, Buchholz 430.4 Nr. 23, und vom 12.5.1993 - 1 B 95.92 -, Buchholz 430.4 Nr. 24).
  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96

    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen

  • BVerwG, 23.12.1992 - 1 B 57.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 05.06.1996 - 1 B 199.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 23.01.1970 - I B 11.69

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft beim zahnärztlichen Versorgungwerk

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 4 A 3973/97

    Berufsständisches Versorgungswerk; Befreiung von der Beitragspflicht;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1987 - 9 S 898/87

    Streitwert im Verfahren wegen Beitragsleistungen zu berufsständischem

  • VG Lüneburg, 10.02.2021 - 5 A 284/18

    Architekten; Befreiung; Mindestbeitrag; Pflichtmitgliedschaft;

    14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten als Folge der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 9).

    Durch die Einführung der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk und der damit verbundenen Beitragspflicht ist der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG schon nicht tangiert (OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Dem betroffenen Versicherten steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen, auch wenn dies günstiger für ihn wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.07.2012 - 8 LA 149/11 -, juris, Rn. 17; Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 12).

    Dem Normgeber steht bei der Regelung der von dem Kläger geltend gemachten Befreiungstatbestände ein besonders weiter Spielraum zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung erreicht sind (BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, juris, Rn. 3 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.03.2006 - 8 LA 2/06 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    Lediglich in Ausnahmefällen, nämlich zur Verhinderung einer unzumutbaren Überversorgung, ist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine satzungsrechtliche Regelung geboten (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen die Nachweise im Senatsbeschluss vom 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, NdsRpfl 2006, 284 ff., NdsVBl 2006, 257 f.).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2012 - 8 LA 149/11

    Verlust der Wirkung einer auf satzungsrechtlicher Grundlage durch Bescheid

    Die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durch Gesetz und Satzung wird in der Rechtsprechung seit langem als grundsätzlich verfassungsmäßig angesehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590; BVerwG, Beschl. v. 23.3.2000 - 1 B 15.00 -, NJW-RR 2001, 785 f.; Senatsbeschl. v. 27.4.2007 - 8 LA 29/07 - (Rechtsanwälte); Senatsbeschl. v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 8 f. (Steuerberater); BVerfG, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 BvR 907/87 -, NJW 1991, 746 f.; BVerwG, Beschl. v. 10.6.1987 - 1 B 26.87 -, juris Rn. 7 f.; Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 69.79 -, NJW 1983, 2650 f.; Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, juris Rn. 67 (Ärzte/Zahnärzte)).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 8 OA 74/13

    Bindung der gerichtlichen Streitwertfestsetzung nach §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1

    Abzustellen ist dabei stets auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung; streitwerterhöhende oder -mindernde Umstände des unveränderten Streitgegenstandes bleiben unberücksichtigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2011 - 9 S 1167/11 -, NVwZ-RR 2011, 918; Senatsbeschl. v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 16; Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 8 LA 75/11

    Feststellung des Anspruchs auf Fortsetzung der freiwilligen Mitgliedschaft in der

    Die Grenzen des Gestaltungsspielraums sind erst bei einer willkürlichen Diskriminierung oder Privilegierung erreicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 23.1.2002 - 6 C 9.01 -, NJW 2002, 2193, 2195; Senatsbeschl. v. 8.5.2011 - 8 LA 22/11 - v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 8 f.; v. 7.2.2006 - 8 LA 118/05 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 13 OA 161/18

    Auffangstreitwert; Streitwertbeschwerde; Wohnsitzauflage

    Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2019 - 13 OA 134/19

    Gewerbeuntersagung; Shisha-Bar; Streitwertbeschwerde; Tabak; Verbot; Verwendung;

    Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 13 OA 217/21

    Anhaltspunkt; Auffangstreitwert; beantragter Betrag; Defizit; dem Grunde nach;

    Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 8 LA 16/08

    Berufsständisches Versorgungsrecht - Hinterbliebenenrente an Partner einer

    In der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschl. vom 8.3.2006 - 8 LA 2/06 - NdsRpfl. 2006, 284 ff. = NdsVBl. 2006, 257, sowie vom 27.4.2007 - 8 LA 29/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, jeweils m. w. N.) ist geklärt, dass die Beitragspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk grundsätzlich nicht von der individuellen Versorgungssituation des Mitglieds abhängt.
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2022 - 14 OA 266/22

    Heimrecht - Streitwertbeschwerde

    Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.3.2006 - 8 LA 2/06 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 8 OA 34/11

    Festsetzung eines Auffangwerts nach § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) bei

  • VGH Hessen, 31.08.2022 - 5 E 781/22

    Streitwert in Verfahren betreffend krankenhausrechtliche Sicherstellungszuschläge

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